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Reglement
1. Ziel und Zweck
Die Zürcher Jungzüchter wollen den Jungen Bauern und begeisterten an der Landwirtschaft, des Kantons Zürich, die Viehzucht näher bringen, und die Kameradschaft untereinander fördern.
2. Zeit und Ort
Die 7. Zürcher Juniorexpo findet am 10. März 2012 ab 10.00 Uhr
in der Reithalle Barmatt, in Feraltorf, statt.
3. Umfang und Wettbewerb
Kälberwettbewerb:
Es können Kinder, die nach dem 01.01.2000 geboren sind, ihre Kälber, welche nach dem 01.10.2011 geboren sind, vorführen und präsentieren.
Rinderwettbewerb:
Die Rinder müssen zwischen dem 1.10.2009 und dem 1.3.2011 geboren sein.
Der Vorführer darf nicht älter als 35 Jährig sein.
Die Abteilungen werden nach Alter gebildet und durch den Experten eingestellt.
Red- Holstein und Holstein (WICHTIG)
Holstein und Red-Holsteinabteilungen werden nach Farbe und nicht nach Herdebuchangehörigkeit getrennt. Daher muss auf der Anmeldung zwingend die Farbe vermerkt werden. Wer dies verpasst wird von der Ausstellung ausgeschlossen.
4. Styling
Jeder ist für das Styling seiner Tiere selber verantwortlich. Es wird genügend Platz zur Verfügung gestellt.
5. Zulassung
Es werden Mitglieder der Zürcher Jungzüchter und alle Motivierten des Kantons Zürich zugelassen.
6. Gastkantone
Die eingeladenen Gastkantone werden mit den Rindern des Kantons Zürich zusammen rangiert.
7. Kantonscup
Als Teil des Abendprogramms findet ein Kantonscup statt. Die Tiere müssen in harmonischen Dreiergruppen vorgeführt werden. Pro Gastkanton und Farbe ist nur eine Gruppe zugelassen. Die Gruppe besteht aus den gleichen Tieren die auch am übrigen Wettbewerb teilnehmen. Das Zusammenstellen der Gruppe ist Sache der Aussteller. Es gibt eine Vorausscheidung und ein Finaldurchgang. Die Teilnehmer müssen sich bis Anmeldeschluss einschreiben. Die Tiergruppe muss am Schautag bis 12:00 Uhr bekannt gegeben werden.
8. Anmeldung
Die Tiere können schriftlich mit dem beiliegenden Anmeldeformular bei
Andreas Bärtschi, Neubrunn 738, 8488 Turbenthal
oder auf www.zjz.ch angemeldet werden.
Anmeldeschluss: 31. Dezember 2011
Brown-Swiss- und Jersey Tiere sollten möglichst über das SchauNet angemeldet werden (Anhang).
Anmeldungen, welche zu spät eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.
9. Vorschau
Die Zürcher Jungzüchter führen keine Vorschau durch.
Das OK behält sich aber vor, bei zu vielen Anmeldungen, Tiere, in Absprache mit den Besitzern, zu streichen.
Die Gastkantone sind für die Vorschau selber verantwortlich.
10. Anmeldegebühren
Die Anmeldegebühr beträgt 50 Franken pro Tier.
Die eingeladenen Gastkantone müssen keine Anmeldegebühr bezahlen.
Es werden keine Rückerstattungen ausbezahlt.
11. Auffuhrbedingungen
IBR Test (Blutproben müssen vom 10.02.2012 bis 29.02.2012 genommen werden).
Vollständiges Begleitdokument und beide Ohrmarken sind erforderlich. Kranke Tiere, mit z. B, Flechten, werden vom Schauareal weg gewiesen.
Auffuhr ist am 10. März 2012 von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
12. Aussteller
Die Tiere werden unter dem Namen des Jungzüchters ausgestellt.
13. Versicherungen
Die Versicherung ist Sache des Tierbesitzers
14. Wartung und Fütterung
Wartung und Fütterung ist Sache des Ausstellers.
Heu und Stroh wird zur Verfügung gestellt.
15. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung unterziehen sich die Teilnehmer und Besitzer dem Reglement und dem Ehrenkodex. Über Fälle die im Reglement nicht vorgesehen sind, entscheidet das OK. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
November 2011 OK der 7. Zürcher Juniorexpo